Die Kontaktperson für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb.
Die VUV regelt unter Art. 5 die Persönliche Schutzausrüstung www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.30.de.pdf
Art. 511 Persönliche Schutzausrüstungen
"Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht oder nicht vollständig ausgeschlossen werden, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare persönliche Schutzausrüstungen (PSA), wie Schutzhelme, Haarnetze, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzgeräte, Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hautschutzmittel sowie nötigenfalls auch besondere Wäschestücke zur Verfügung stellen. Er muss dafür sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können."
Die Geschäftsstelle BAZ weist BAZ Mitglieder auf die Aktion SafetyBag hin.
Weitere Links:
https://www.seco.admin.ch/themen/00385/02747/02759/index.html?lang=de
Der Besuch des Grundkurses Arbeitssicherheit ist für jeden KOPAS obligatorisch. Hat die Kontaktaktperson für Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb geändert und Sie haben noch keine Grundschulung besucht? Dann bitten wir Sie, uns diese Änderung mit dem Formular bekannt zu geben. Sie werden anschliessend zum Grundkurs (1 Tag) aufgeboten.
Die bestehenden Abläufe (Leitbild, Funktionsbeschriebe, Ausbildung, Kontrolle) können Sie weiter nutzen. Machen Sie ein zusätzliches Kapitel "Arbeitssicherheit" in Ihrem QM System und verweisen Sie dann auf die bestehenden Unterlagen und Checklisten in "asa-control".
Die EKAS Richtlinie 6508 schreibt vor, dass sich ein KOPAS regelmässig weiterbildet in Sachen Arbeitssicherheit (Weiterbildungspflicht). Die BAZ bietet dies für seine Mitglieder regional an, die Kursgebühr ist in der Jahresgebühr inbegriffen. Wir empfehlen Ihnen, alle zwei Jahre einen halben Tag bei uns zu besuchen, so sind Sie auf dem Laufenden.
Mehr dazu finden Sie unter der Rubrik Kurse.
Ein Kopas muss grundsätzlich immer im entsprechenden Betrieb arbeiten. Somit heisst das, jeder Betrieb / Standort benötigt einen Kopas. Es geht ja um eine permanente Überwachung.