Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss die Gefährdungsermittlung regelmässig durchgeführt werden.
Unsere Empfehlung: Bearbeiten Sie alle relevanten Checklisten mindestens alle 2–3 Jahre.
Bei erhöhten Risiken oder nach Veränderungen an Einrichtungen, Ausstattungen oder Arbeitsprozessen sollten die entsprechenden Checklisten jedoch zeitnah erneut überprüft werden.
Tipp zur Mitwirkung: Beziehen Sie Mitarbeitende oder Lernende aktiv ein, indem Sie sie mit der Durchführung einer Checkliste beauftragen. Besprechen Sie anschliessend die Ergebnisse gemeinsam – so steigern Sie sowohl das Bewusstsein für Sicherheit als auch das Verständnis im Team."