Corona und das Schweizer Autogewerbe · Montag, 20. Dezember 2021

Die Corona-Krise dauert an. Die behördlichen Massnahmen von Bund und Kantonen werden entsprechend den Fallzahlen laufend angepasst, aber den Überblick zu behalten, fällt schwer. Hier finden Garagisten alle Informationen, die sie betreffen – immer auf dem jeweils aktuellen Stand.

ACHTUNG: Die Kantone können weitergehende Massnahmen festlegen, die zu beachten sind.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Informationen des Seco.

Die Kantone können weitergehende Massnahmen festlegen, die zu beachten sind. So kommen Sie zum Schutzkonzept für Ihren Betrieb:

  • 1. Laden Sie das oder die für Ihre Tätigkeit adäquate Standard-Schutzkonzept(e) von unserer Website runter.
  • 2. Prüfen Sie für jedes Schutzziel (linke Spalte) die vorgeschlagenen Standardschutzmassnahmen (rechte Spalte).
  • 3. Wenn sämtliche Standardmassnahmen umgesetzt werden, bitte das entsprechende Feld auf der zusammenfassenden Seite ankreuzen und zu Punkt 5 übergehen / Wenn nicht alle Massnahmen umgesetzt werden, zu Punkt 4 gehen.
  • 4. Sind gewisse Massnahmen objektiverweise in Ihrer Tätigkeit nicht umsetzbar, muss dies in der entsprechenden Rubrik auf der zusammenfassenden Seite vermerkt und begründet werden. Das Schutzziel muss trotzdem erreicht werden, was eine andere Massnahme nötig machen kann.
  • 5. Legen Sie diese Massnahmen Ihren Angestellten vor.
  • 6. Setzen Sie die Massnahmen um.
  • 7. Datieren und signieren Sie das Dokument (im Hinblick auf eine eventuelle Kontrolle aufzubewahren). Ihr Konzept ist somit umgesetzt.

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